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Quo vadis, Zertifizierung vs. ISO/IEC 17050?

Quo vadis, Zertifizierung vs. ISO/IEC 17050?

Zertifizierungen sind für viele Unternehmen in Deutschland relevant, da diese sehr oft mit Marktzugangskriterien gleichgesetzt werden können. In der Regel bedeutet dies, dass ein Kunde von seinem Zulieferer eine Zertifizierung nach ISO 9001 fordert. Eine fehlende Zertifizierung kann ansonsten die weitere Geschäftsentwicklung gefährden.

Die Zusammenarbeit ist international durch das International Accreditation Forum (IAF), die European co-operation for Accreditation (EA) und für Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) geregelt.

Zur Nachweisführung, dass ein Unternehmen über ein eingeführtes und – nach internationalem Standard funktionierendes – Managementsystem verfügt, kann es sich freiwillig zertifizieren lassen.

Am Markt hat sich die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsge-sellschaft – eine sogenannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS) – durchgesetzt. Vielen Unternehmen, welche sich zertifizieren lassen, fehlt jedoch das Wissen über den Unterschied zwischen Konformitätsbewertungsstellen (KBS) und nicht-akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften.

Dies bedeutet, dass am Markt auch nicht akkreditierte Gesellschaften Managementsysteme zertifizieren dürfen.

Die akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften – die Konformitätsbewertungsstellen (KBS) – werden in Deutschland durch die DAkkS autorisiert.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008.  Demnach darf nur die DAkkS Akkreditierungen in Deutschland durchführen. Hierzu wurde diese EU-Verordnung durch das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und die Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) in nationales Recht überführt. Ergänzend hierzu kann die DAkkS weitere Konkretisierungen zur Umsetzung normativer Anforderungen definieren.

Zudem hat die DAkkS die Möglichkeit, Regeln, Merkblätter, Beschlüsse und amtliche Mitteilungen zu erarbeiten.

Im internationalen Vergleich stellt die DAkkS wesentlich mehr und Umfangreichere Konkretisierungen, welche bei den zu zertifizierenden Unternehmen als Anforderungen wahrgenommen werden. Der Grund hierfür ist, dass die Zertifizierungsstellen diese Konkretisierungen an die Unternehmen weitergeben und dann zu Anforderungen werden.  

Dies bedeutet für die Konformitätsbewertungsstellen (KBS) und Unternehmen einen wesentlich erhöhten Aufwand. Bei vielen Unternehmen und Laboren entsteht der Eindruck intransparenter Vorgaben durch die DAkkS. Die Auswirkungen spüren Unternehmen in Deutschland an den deutlich gestiegenen Kosten und längeren Verfahrenszeiten, welche im internationalen Vergleich einen erheblichen Mehraufwand darstellen.

 

Der Eindruck der Intransparenz verstärkt sich beispielsweise durch ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, Aktenzeichen 4 K 377/23, vom 14.02.2025.

Der Einspruch gegen einen Gebührenbescheid der DAkkS wurde unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass die DAkkS nicht erläutern oder darlegen müsse, warum eine Entscheidung oder Amtshandlung vorgenommen wurde, wie beispielsweise die Festsetzung von Gebühren.

Mit vielen Themen steht die DAkkS derzeit massiv in der Kritik. Durch den Deutschen Bundestag gab es dazu eine „kleine Anfrage“ zur „Arbeitsweise und Transparenz der DAkkS“ im Jahr 2024.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW e. V.  hat am 17.06.25 hierzu mit Unterstützung durch den Bundesverband der Auditoren e. V. eine Anfrage an das zuständige Bundesministerium gesendet.

Am 10.07.2025 wurde ein Positionspapier zur DAkkS veröffentlicht, in dem weitere 35 Verbände die Akkreditierungspraxis in Deutschland und die negativen Auswirkungen der Arbeitsweise der DAkkS thematisieren. Ebenfalls der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat am 09.07.2024 ein Schreiben zur DAkkS veröffentlicht.

Zertifizierung der Organisation

Eine Zertifizierung ist für das Unternehmen ein Nachweis, dass es ein Managementsystem wirksam eingeführt hat und die sich daraus ergebenden Anforderungen erfüllt.

Ein relevanter Baustein für die Durchführung einer Zertifizierung ist die Konformitätsbewertung mithilfe von Audits. Audits dienen der Erlangung relevanter Informationen und Nachweise über die Wirksamkeit der Prozesse, Funktionen und Verfahren eines Managementsystems. Auf deren Basis kann eine Konformitätsbewertung erstellt werden.

Um wirksame Audits durchzuführen, ist die Anwendung der ISO 19011 zielführend. Die ISO 19011 unterteilt hierbei in 1st– (interne Audits), 2nd– (Lieferantenaudits) und 3rd-Party-Audits (Konformitätsbewertungsstellen, Behörde oder Inspektionsstelle).

Bei 3rd-Party-Audits wird in Deutschland die DAkkS relevant sowie die vom Unternehmen beauftragte Konformitätsbewertungsstelle (der Zertifizierer) und die ISO 17021, welche auch Vorgaben für Zertifizierungsauditoren enthält. 3rd party Audits müssen nicht immer durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Hier besteht, wie Eingangs beschrieben, für Unternehmen die Möglichkeit der Zertifizierung durch eine nicht akkreditierte Stelle.

Hierzu ist tlw. am Markt das Wissen um die Bedeutung der Akkreditierung unzureichend. Die Herausforderung besteht für Unternehmen mit einem nicht akkreditierten Zertifikat, dass dies in gewissen Branchen wie bspw. der Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Automotive sowie im gesetzlich geregelten Bereich nicht anerkannt wird.

Um die Wirksamkeit eines Managementsystems gegenüber Kunden oder anderen interessierten Parteien nachzuweisen, wird eine Zertifizierungsgesellschaft von der Organisation damit beauftragt, das Managementsystem durch ein Zertifizierungsaudit zu bewerten. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Unternehmen ein Zertifikat.

Dieses Zertifikat dient zum Nachweis der Übereinstimmung des vorhandenen Managementsystems mit den Anforderungen des ausgewählten Standards.

Quo vadis, Zertifizierung oder ISO/IEC 17050-1?

Die Eigenverpflichtung bzw. Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1 kann eine sehr spannende und auf dem Markt noch nicht allzu bekannte Alternative zur bisherigen Zertifizierung durch eine Zertifizierungsgesellschaft darstellen.

Unternehmen, welche das Qualitätsbewusstsein in ihrer Firma erfolgreich integriert haben, möchten dies ihren Kunden nachweislich präsentieren. Wenn ein Kunde von seinem Zulieferer eine Zertifizierung fordert, welche erforderlich ist, um den weiteren Ausbau und die bestehende Geschäftsentwicklung zu erweitern, kann dies jedoch auch eine Art Markteintrittsbarriere bilden.

Rückmeldungen beschreiben oft das Szenario, dass mit dem Zertifizierungsauditor Small Talk und Nebensächlichkeiten besprochen werden und das Audit abgeschlossen wird, um am „Ende des Tages“ ein Zertifikat in den Händen zu halten, wobei jedoch kein konkreter Nutzen für das eigene Managementsystem entsteht und in den letzten Jahren zudem auch noch gestiegener Mehraufwand und höhere externe Kosten angefallen sind.

Eine Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1 kann eine Chance darstellen, aus diesem Kreislauf aus akkreditierten Zertifizierungen auszusteigen.

Bei einer Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1 muss die Geschäftsführung einer Organisation eine Selbsterklärung bzw. eine Selbstverpflichtung definieren und diese unterschreiben. Durch eine solche Selbsterklärung wird das Prinzip der nachhaltigen Eigenverantwortung erheblich gestärkt.

Diese Eigenverantwortung der Geschäftsführer verdeutlicht sich durch den Umstand, dass durch die Selbsterklärung der entsprechende Status, der aus den zugesicherten Eigenschaften resultiert, gegenüber dem Kunden und interessierten Parteien erlangt werden kann.

Damit ist eine solche Verpflichtung auf Basis der Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1 wesentlich höherwertiger als eine Zertifizierung, da die Geschäftsführung die Verantwortung für die zugesicherten Eigenschaften konkret mit ihrem Namen übernehmen muss.

Der Ablauf ist analog zu Erstellung von technischen Konformitätserklärungen, nur wird anstelle eines Produktes das Managementsystem zugrunde gelegt.

In diesem Verfahren ist die Durchführung von Audits, welche durch sehr erfahrene Auditoren durchgeführt werden müssen, eine grundlegende Anforderung. Die entsprechenden Vorgaben bezüglich der Qualifizierung betreffen die internen Auditoren der Organisation und, sofern keine entsprechend kompetenten Auditoren zur Verfügung stehen, auch die externen beauftragten Auditoren.

Um Anforderungen an die Kompetenzen der Auditoren zu definieren und zu bestätigen, hat der Bundesverband der Auditoren e. V. eine Kompetenzübersicht und Kriterien zur Prüfung der Anforderungen definiert.

Diese Kriterien können das Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Auditoren unterstützen. Auditoren können sich bspw. diese Kompetenzen durch den Bundesverband der Auditoren e. V. anhand eines Kompetenznachweises bestätigen lassen.

Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurückgeht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham, und das Unternehmen verfügt über eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ hochwertig, um Kunden bei der Einführung und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM- Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und ergänzt unser Beratungsportfolio.

Herr Scherb ist Gründer und Geschäftsführer der nach ISO 9001 zertifizierten PeRoBa Unternehmensberatung GmbH. Er ist Auditor, Berater, Trainer, Autor und Präsident im Bundesverband der Auditoren e.V., Leiter des ISO-Kompetenzforums vom Bundesverband der Mittel-ständischen Wirtschaft – BVMW e.V. und arbeitete beim DIN im Normenausschuss NQSZ NA 147-00-07 zur neuen Revision der DIN EN ISO 19011:2025 mit; sowie Trainer und Dozent bei renommierten Bildungsträgern zum Thema Managementsystemen und entsprechenden Core-Methoden.

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