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Externer Datenschutzbeauftragter

Für Ihr Unternehmen sind Datenschutz, Compliance und die Sicherheit Ihrer Daten wertbildende Faktoren. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und schaffen Sie Mehrwerte!

Seit 2018 ist die DSGVO und BDSG-neu für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden in Deutschland soweit…

Diese DSGVO Verordnung regelt innerhalb der Europäischen Union den Umgang von Unternehmen mit allen personenbezogenen Daten – insbesondere natürlich von Kunden, aber auch der eigenen Mitarbeiter.

Wir können Sie auch in der Rolle als zertifizierter, externer Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützen.

Die Vorteile eines externen DSB können im Vergleich mit einem internen DSB einen deutlichen Mehrwert für die Firma darstellen. Der externe DSB hat eine zertifizierte und bereits vorhandene Fachkunde, die evtl. interne DSB erst durch entsprechende Weiterbildungen erlangen müssen. Hierzu eine kurze Übersicht möglicher Kriterien:

interner Datenschutzbeauftragter


  • Haftung im Rahmen der Arbeitnehmer-haftung. Der Geschäftsführer haftet!
  • Tätigkeit als DSB verringert die Zeit der Haupttätigkeit
  • Das Unternehmen hat Kosten für Weiterbildung inkl. Reise- und Nebenkosten
  • Betriebsabläufe sind bekannt, aber man sieht evtl. den „Wald vor lauter Bäumen“ nicht mehr.
  • Abberufung nur in wichtigen Gründen (§ 626 BGB & § 4f Abs. 3 Satz 4), zusätzlich ein Jahr Kündigungsschutz nach Abberufung.
  • Stellvertreter muss benannt werden.
  • Evtl. Interessenskonflikte innerhalb des Unternehmens.
  • Der Betriebsrat hat bei Einstellung bzw. Umsetzung des internen DSB aufgrund seines Mitbestimmungsrechtes ein Mitspracherecht (§ 99 BetrVG)
  • Ein DSB ist unkündbar

externer Datenschutzbeauftragter


  • Risikominimierung für das Unternehmen durch Haftung des externen DSB
  • Kein interner Aufwand, Transparente Kostenstrukur
  • Keine Aufwendungen für Weiterbildung, oder relevante Fortbildungen
  • Einarbeitungszeit kann als Vorabprüfung verwendet werden.
  • Abberufung, oder Beendigung der Tätigkeit sind jederzeit möglich. Kein Kündigungsschutz, oder Beteiligung des Betriebsrates.
  • Stellvertreterregelung vorhanden.
  • Neutrale Position innerhalb des Unternehmens und keine Interessens-konflikte.
  • Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht.

Regelmässige Unterweisungen sind notwendig!

Der DSB und das Unternehmen muss für die Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten sorgen!  Für Datenschutzbeauftragte besteht sogar die ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung in Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Es muß gewährleistet werden,  daß Beschäftigte bereits bei Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend unterwiesen werden. Hierzu sind regelmäßige Grundschulungen und anlassbezogene, auf die speziellen Tätigkeiten der Beschäftigten, ergänzende Spezialschulungen durchzuführen. 

Beispielsweise kann das die  Bereiche Personal, Marketing, IT-Administratoren usw. betreffen.

Nach DSGVO gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO müssen Inhalte wie die Überprüfung der Unterrichtungen genauso dokumentiert werden, wie das Schulungskonzept.

Wir unterstützen Sie!​

Wir unterstützen Sie im Bereich der Schulungen und Fortbildung ihrer Mitarbeiter. Dies bieten wir entweder ONLINE, oder in unseren modern ausgestatten Schulungsräumen an. Beide Möglichkeiten können Vorteile bieten, welche wir gerne mit ihnen diskutieren.

Um grundsätzlich den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, bieten wir regelmässige ONLINE Schulungen für ihre Mitarbeiter an für max. 1 Stunde im Monat. Damit sind die Vorgaben für neue Mitarbeiter und die notwendigen Wiederholungen und Auffrischungen für alle Mitarbeiter sichergestellt.

Was können wir für Sie tun?

Die PeRoBa Qualitätsmanagement GmbH München unterstützt Sie umfassend bei der DSGVO, Datenschutzbeauftragter, sowie Datensicherheit und Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Basierend auf den Vorgaben der ISO 27001 oder ISO 27701 können wir für Sie individuelle Konzepte erstellen. Sprechen Sie uns an!

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DSB-TÜV

Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurückgeht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham, und das Unternehmen verfügt über eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ hochwertig, um Kunden bei der Einführung und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM- Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und wurde im Dezember 2020 durch eine verbesserte Version ersetzt. 
Der Gründer und Inhaber, Dr. Roland Scherb MBA, ist Auditor, Berater, Trainer und Autor. Er ist Mitglied im Bundesverband der Auditoren und aktives Mitglied im Arbeitskreis der DIN e.V. sowie Referent der TÜV-Süd Akademie.

ISO 27001 und Datensicherheit ...
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