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Haftungsrisiken beim Lieferkettengesetz

Startseite » Haftungsrisiken beim Lieferkettengesetz
20. Mai 2021

Haftungsrisiken beim Lieferkettengesetz mindern
Compliance wirksam umsetzen

Hintergrund des neu beschlossenen Lieferkettengesetzes soll mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft sein – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch bei allen Zulieferern der Lieferkette.

Mit dem noch final zu beschließenden Gesetz der Bundesregierung sollen nun deutsche Unternehmen – zunächst ab einer Größe von mindestens 3000 Mitarbeitern – den Schutz wirksam sicherstellen. In Frankreich und den Niederlanden gibt es längst solche Gesetze. Die Idee hinter dem offiziell benannten „Sorgfaltspflichtengesetz“ ist es, zu gewährleisten, dass die Zulieferer ihre gesamte Lieferkette proaktiv auf Menschenrechts- und Umweltrisiken prüfen und die Umwelt effektiv geschützt wird.

Die Regierung will das neue Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden und für Deutschland soll es ab Januar 2023 gelten. Alle Industriezweige sind betroffen. Möglicherweise folgen weitere Beschlüsse auf EU-Ebene.
Zunächst gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern; derzeit ca. 600 Firmen. Ab 2024 soll es sogar für Betriebe ab 1.000 Beschäftigten gelten, das sind aktuell rund 2.900 Unternehmen in Deutschland.

Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. stellt sich wie folgt zum Lieferkettengesetz: „Der BDS Bayern begrüßt die Intension des Lieferkettengesetztes. Es bestehen aber große Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden kann.

Die PeRoBa Unternehmensberatung sieht hier ebenso Herausforderungen und mögliche Unklarheiten, wie die Forderungen zielgerichtet umgesetzt werden können. Der Geschäftsführer der PeRoBa Dr. Scherb sagt hierzu: „Ein zentrales Element wird hierzu die Risikoanalyse darstellen, welche deutlich höheren Anforderungen an das Lieferantenmanagement stellen wird. Unternehmen müssen hier Prozesse neu implementieren oder bestehende wesentlich ergänzen um ihrer Sorgfaltspflicht entsprechend nachzukommen. Dies versuchen wir mit unseren bestehenden Lösungen so einfach wie möglich für die Unternehmen zu gestallten.“

Dr. Roland Scherb, Geschäftsführer der Münchner Unternehmensberatung PeRoBa

Wie kann dies in der Praxis aussehen?

Betroffene Geschäftsführer müssen sich nun die Frage stellen, wie das Gesetz bestmöglich und effektiv umgesetzt werden kann. Einige Firmen überlegen bereits eine gesonderte Stelle für die Umsetzung zu schaffen, doch Unternehmensberater Dr. Roland Scherb warnt Unternehmer vor voreiligen Entscheidungen: „Zunächst muss geklärt werden, wie die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, dann können weitere Schritte getätigt werden.“
Aber er weist auch darauf hin, dass in gewisser Weise schon jetzt gehandelt werden muss: “Ab sofort sollte sich das Unternehmen vorbereiten und Zulieferer nicht nur hinsichtlich gelieferter Qualität, sondern auch auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien), prüfen.“

In diesem Szenario werden größere Firmen die Anforderungen entlang der Supply Chain an ihre Lieferanten weitergegeben und somit werden kleinere Firmen ebenfalls betroffen sein können.

Ein wirksames Compliance Management auf Basis von bewährten, technischen Lösungen kann eine sinnvolle Antwort auf die Anforderungen des Gesetzes sein.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es Aufforderungen an Unternehmen auf freiwilliger Basis die Zulieferer hinsichtlich dieser Rechte zu prüfen, doch nach repräsentativen Untersuchungen haben sich nur rund 13 – 17 % der befragten Unternehmen, angeschlossen. Mit dem Beschluss des Bundestages wird es zum Gesetz.

Reifegradmodelle

Welche Maßnahmen müssen eingeführt werden?

Eine Frage, welche momentan häufiger gestellt wird ist, wie man prüfen kann, dass die gesamte Lieferkette Menschenrechte und Umwelt schützt?  
Experten meinen, dass man anhand noch festzulegender Kontrollmaßnahmen bzw. Audits innerhalb der Lieferkette die Überprüfungen durchführen könnte. Es wäre möglich von Lieferanten eine Zertifizierung zu fordern – beispielsweise nach ISO 37301:2021 Compliance Management Systeme.
Unternehmen müssen dabei künftig folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
  • Risikomanagement (inkl. Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Beschwerde-Mechanismus einrichten
  • Dokumentation und Berichterstattung

„Mit meiner entwickelten Software iVision®, könnte man bei diesem Vorgang unterstützend wirken und Kosten sparen“, meint Dr. Roland Scherb. Die iVision® Remote Audit Software ermöglicht es Auditierungen jederzeit und unangekündigt durchzuführen. Dies kann unter anderem mit einem handelsüblichen Smartphone oder Tablet erfolgen; Dokumentation und Berichterstattung im anerkannten Format sind mit der Software ebenso möglich und ermöglichen somit eine erforderliche Nachweisführung. Vor allem bei einem Verdacht von Verletzungen der Sorgfaltspflicht, kann man sofort reagieren und hierdurch weitergehenden Schaden reduzieren sowie Risiken minimieren. Eine optionale Anbindung an unser an unsere IT-basierte Compliance Bewertung kann ebenso erfolgen. Eine optimale Ergänzung bietet uns -als bevorzugter Implementierungspartner- hierbei die quiub-Lösung der quiub – Digital Management Solutions, welches in Verbindung mit unserer Remote Audit Lösung eine effiziente Lösung bietet.

 
 
 
 

 

Präsidentin Gabriele Sehorz vom Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V.

Präsidentin Gabriele Sehorz vom Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. schließt ab: „Der BDS Bayern begrüßt die Intension des Lieferkettengesetztes. Gleichzeitig besteht die große Gefahr, dass die auf dem Papier bestehenden Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Realität nicht bestehen werden. Wenn größere Unternehmen eine größere Durchdringung der Lieferkette erreichen wollen, kann dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und bürokratischem Mehraufwand für KMUs werden.“

Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurück geht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham und hat eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ und hochwertig, um Kunden bei der Ein- und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und wurde im Dezember 2020 durch eine verbesserte Version ersetzt. Der Gründer und Inhaber Dr. Roland Scherb ist Auditor, Berater, Trainer und Autor. Er arbeitet eng mit Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen zusammen und unterrichtet darüber hinaus als Dozent bzw. ist Referent der TÜV-Süd Akademie.

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