Rufen Sie uns an!
Unverbindliches Erstgespräch

Das Jahr 2023

Nun ist es also da, das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG), basierend auf die Leitlinien des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP).

Mit der Gültigkeit zum 01.01.2023 wurden Unternehmen mit 3000 oder mehr inländischen Arbeitnehmern dazu verpflichtet, ihre Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nachzukommen.

 

Wer indessen denkt, dass dies für das eigene Unternehmen nichtzutreffend wäre, liegt zum aktuellen Zeitpunkt zwar vollkommen korrekt, doch werden die Gültigkeitsgrenzen immer weiter herabgesenkt.

So wird zum Beispiel ab dem 01.01.2024 der Schwellenwert für Unternehmen auf 1000 oder mehr Arbeitnehmer herabgesenkt. Dies berücksichtigt noch nicht den Umstand, dass viele Firmen diese Anforderungen in Ihre Einkaufsbestimmungen mit aufnehmen bzw. aufgenommen haben. Somit werden die Anforderungen für alle Lieferanten, deren Firma solche Einkaufsbestimmungen hat, relevant.

Auch richten sich die Blicke internationaler Handelspartner immer mehr auf die Einhaltung von menschen- und umweltbezogenen Rechten, sodass dies mittlerweile immer existenzieller für Unternehmen wird.

Wer nun frühzeitig und proaktiv an den Möglichkeiten zur Einhaltung denkt, kann sein Unternehmen für die Zukunft wappnen.

Denn wie eine repräsentative Untersuchung des Auswärtigen Amts der BRD vom Juli 2020 ergab, erfüllten im maßgeblichen Erhebungsjahr lediglich 13-17 % der Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern die Anforderungen des NAP.

Es ist also zu erkennen, dass die freiwillige Umsetzung einer entsprechenden Sorgfaltspflicht unweigerlich zu einem jetzt vorliegenden Gesetz führen musste, welches immer weiter verschärft werden dürfte.

 

Besonders wirksam würde die Entwicklung, Einführung und Pflege systematischer Strukturen durch die Kombination der geforderten Anforderungen des LkSG zusammen mit einem Compliance Managementsystems nach DIN EN ISO 37301:2021, sowie den gesetzlichen Regelungen und Anforderungen des in den Startlöchern befindenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dessen Gültigkeit im Mai 2023 erwartet wird.

Unternehmen haben nun die Chance ein hochwirksames und smartes System zu etablieren, welches die drohende Regulierungsflut in einen effektiven Handelsroutenkanal umwandelt.

Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurückgeht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham, und das Unternehmen verfügt über eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ hochwertig, um Kunden bei der Einführung und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM- Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und ergänzt unser Beratungsportfolio.
Der Gründer und Inhaber, Dr. Roland Scherb MBA, ist Auditor, Berater, Trainer und Autor. Er ist 1. Vorstand im Bundesverband der Auditoren und aktives Mitglied im Arbeitskreis der DIN e.V. sowie Referent der TÜV-Akademie.

Agile und wirksame Managementsysteme...
Haben Sie Fragen dazu?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch via Online-Termin,
oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen.

Jetzt Online-Termin vereinbaren
Unverbindliches Erstgespräch