Rufen Sie uns an!
Unverbindliches Erstgespräch

Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1: die Alternative zum Zertifikat

Konformitätserklärung nach ISO/IEC 17050-1: die Alternative zum Zertifikat

Ein Zertifikat ist nicht die einzige Möglichkeit, Normkonformität nachzuweisen. Die DIN EN ISO/IEC 17050-1 beschreibt einen zweiten, anerkannten Weg: die Konformitätserklärung. Was dahintersteckt, wann sie infrage kommt und was sie von einem Zertifikat unterscheidet.

Der Zweck der Norm

Die ISO/IEC 17050-1 definiert ihren eigenen Zweck knapp: Eine Konformitätserklärung sichert zu, dass ihr Gegenstand mit festgelegten Anforderungen übereinstimmt, und benennt klar, wer dafür verantwortlich ist.

Der entscheidende Unterschied zur Zertifizierung liegt genau hier. Bei einem Zertifikat bestätigt eine Zertifizierungsstelle die Konformität. Bei einer Konformitätserklärung erklärt die Organisation sie selbst und übernimmt damit zu hundert Prozent die Verantwortung für Ausstellung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung und Zurückziehung der Erklärung.

Das ist kein Freibrief. Die Norm sieht ausdrücklich vor, dass sich eine Konformitätserklärung auf Bewertungsergebnisse erster, zweiter oder dritter Seite stützen kann, also auf Eigenbewertung, Kundenaudit oder externe Bewertung durch einen unabhängigen Dritten. Wo zutreffend, sollen dafür internationale Normen, Leitfäden und andere normative Dokumente herangezogen werden. Die Aussagekraft der Erklärung entsteht durch die Prüftiefe dieser Bewertung, nicht durch ein Prüfsiegel.

ISO 9001 ohne Zertifikat: Geht das überhaupt?

Ja, wenn ein Unternehmen die Konformität seines Managementsystems mit den festgelegten Anforderungen nachvollziehbar bewertet, dokumentiert und verantwortlich erklärt. Die Konformitätserklärung ersetzt dabei nicht die Anforderungen der ISO 9001. Sie ersetzt lediglich die Form des Nachweises gegenüber Kunden, Geschäftspartnern oder anderen interessierten Parteien, soweit diese diesen Nachweis akzeptieren.

Genau deshalb ist die Konformitätserklärung kein Trick zur Umgehung von Anforderungen, sondern ein anderer Nachweisweg. Er setzt ein reifes Managementsystem, belastbare interne Nachweise und eine klare Verantwortung der Unternehmensleitung voraus.

Wie eine Konformitätsbewertung typischerweise abläuft

  1. Bedarf feststellen – Anhand von Kundenanforderungen, Normen oder gesetzlichen Vorgaben wird geprüft, ob überhaupt eine Erklärung erforderlich ist.
  2. Konformitätsbewertung durchführen – Interne Audits, externe Auditberichte und Messdaten fließen zusammen.
  3. Ergebnisse bewerten – Entspricht das System den festgelegten Anforderungen? Bei Abweichungen wird zunächst nachgebessert, bevor der Prozess fortgesetzt wird.
  4. Erklärung erstellen und freigeben – Die Geschäftsführung unterzeichnet die Erklärung und gibt sie frei.

5. Laufende Überwachung – Änderungen am System werden dokumentiert und die Erklärung bei Bedarf angepasst oder erneuert.

Ein dokumentierter Praxisfall

Dass dieser Weg funktioniert, ist fachredaktionell belegt: Die Fachzeitschrift QZ – Qualität und Zuverlässigkeit (Ausgabe 04/2026) beschreibt, wie ein Unternehmen aus dem Bereich Rohstoff-Automation und -Logistik nach 30 Jahren ISO-9001-Zertifizierung auf die Eigenerklärung nach ISO/IEC 17050 umgestellt hat.

Die externe Konformitätsbestätigung in diesem Prozess erfolgte durch Dr. Roland Scherb als Lead Auditor. Bemerkenswert: Im beschriebenen Praxisfall akzeptierten die befragten Kunden die Konformitätserklärung als ausreichenden Nachweis der Konformität.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Eine Konformitätserklärung ist keine generelle Alternative zur Zertifizierung, sondern eine Option für einen bestimmten Fall: ein Unternehmen mit einem reifen, über Jahre bewährten Managementsystem, bei dem die jährlichen Überwachungsaudits kaum noch neue Erkenntnisse liefern, aber Kosten und bürokratischen Aufwand verursachen.

Entscheidend ist dabei nicht die eigene Einschätzung, sondern die des Marktes: In der Lieferantenqualifizierung nach IATF 16949 Abschnitt 8.4 entscheidet der Kunde, welchen Nachweis er akzeptiert. Eine extern bewertete Konformitätserklärung kann dort aussagekräftiger sein als ein Zertifikat aus einer Stelle mit geringer Prüftiefe, muss es aber nicht sein. Wer diesen Weg erwägt, sollte deshalb zuerst klären, welcher Nachweis bei den eigenen Kunden tatsächlich zählt, bevor die Zertifizierung aufgegeben wird.

Wann eine Konformitätserklärung nicht die richtige Lösung ist

Gerade weil dieser Weg fachlich attraktiv sein kann, muss auch klar sein, wann er nicht passt. Eine Konformitätserklärung sollte nicht gewählt werden, wenn Kunden, Behörden, Ausschreibungen oder branchenspezifische Regelwerke ausdrücklich ein akkreditiertes Zertifikat verlangen.

Typische Beispiele sind Kundenanforderungen mit expliziter Zertifikatspflicht, stark regulierte Branchen, Ausschreibungen mit formalen Nachweisanforderungen oder Märkte, in denen Neukunden ein Zertifikat als Eintrittskarte erwarten. In diesen Fällen kann eine Konformitätserklärung ergänzend sinnvoll sein, ersetzt aber nicht automatisch das geforderte Zertifikat.

Die Rolle der externen Bewertung

Auch wenn die Verantwortung für die Erklärung bei der Organisation bleibt, erhöht eine unabhängige externe Bewertung aus unserer Sicht die Aussagekraft und Akzeptanz einer Konformitätserklärung erheblich. Ohne eine solche Bewertung bleibt sie im Außenverhältnis schnell eine reine Selbstauskunft.

Diese Bewertung führen wir bei PeRoBa® als externe Konformitätsbestätigung zur Eigenerklärung nach DIN EN ISO/IEC 17050-1 durch: neutral, objektiv und unabhängig von Zertifizierungsinteressen.

Die externe Bewertung erfolgt durch Dr. Roland Scherb, MBA, Lead Auditor mit langjähriger Erfahrung in Managementsystemen sowie Mitwirkung in Fachgremien zur Auditierung und Konformitätsbewertung.

„Qualität ist eine Philosophie und meine Leidenschaft.“
Dr. Roland Scherb, geschäftsführender Gesellschafter

Sie möchten prüfen, ob dieser Weg zu Ihnen passt?

Sie zahlen jedes Jahr für Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits und fragen sich, welchen Nutzen diese noch haben? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Zertifizierung, eine Konformitätserklärung oder eine Kombination aus beidem der richtige Weg für Ihr Unternehmen ist – nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurückgeht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham, und das Unternehmen verfügt über eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ hochwertig, um Kunden bei der Einführung und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM- Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und ergänzt unser Beratungsportfolio.

Herr Scherb ist Gründer und Geschäftsführer der nach ISO 9001 zertifizierten PeRoBa Unternehmensberatung GmbH. Er ist Auditor, Berater, Trainer, Autor und Präsident im Bundesverband der Auditoren e.V., Leiter des ISO-Kompetenzforums vom Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft – BVMW e.V. und arbeitete beim DIN im Normenausschuss NQSZ NA 147-00-07 zur neuen Revision der DIN EN ISO 19011:2025 mit; sowie Trainer und Dozent bei renommierten Bildungsträgern zum Thema Managementsystemen und entsprechenden Core-Methoden.

Eine Beratung gewünscht?
Wir helfen Ihnen weiter!

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch via Online-Termin,
oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen.

Jetzt Online-Termin vereinbaren
Unverbindliches Erstgespräch
Zum Inhalt springen