Änderungen und Anforderungen ab 2023 Nun ist es also da, das neue Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG), basierend auf die Leitlinien des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP). Mit der Gültigkeit zum 01.01.2023 wurden Unternehmen mit 3000 oder mehr inländischen Arbeitnehmern dazu verpflichtet, ihre Menschenrechte und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nachzukommen. Wer indessen denkt, dass dies …
Weiterlesen
Zum Kontaktformular oder